SpongePedia:Abstimmungen/Stimmberechtigung
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Version vom 28. März 2012, 16:51 Uhr von Quatschtütenwürger (Diskussion | Beiträge)
Stimmberechtigung
Um stimmberechtigt zu sein, muss ein Benutzer folgende Bedingungen erfüllen:
- Er muss mindestens zehn Bearbeitungen an Artikeln vorweisen können. Bearbeitungen an der eigenen Benutzerseite, Diskussionen, das Hochladen von Bilder, etc., zählen nicht. Es zählen nur Bearbeitungen, die unter dem Benutzernamen ausgeführt wurden, anonyme nicht.
- Er muss im Zeitraum von mindestens vierzehn Tagen Bearbeitungen vorweisen. Das heißt, er ist frühestens vierzehn Tage nach seiner ersten Bearbeitung an einem Artikel stimmberechtigt. Damit soll sichergestellt werden, dass er sich über einen längeren Zeitraum mit der SpongePedia beschäftigt hat. Mit einem „Zeitraum von vierzehn Tagen“ ist nicht gemeint, dass er an jedem der vierzehn Tage Bearbeitungen durchführen muss – es ist zum Beispiel auch möglich, am Tag der Registrierung fünf Artikel zu bearbeiten und fünf am vierzehnten Tag, um künftig stimmberechtigt zu sein!
- Wird ein Benutzer wegen Fehlverhaltens gesperrt, ist er in diesem Zeitraum nicht stimmberechtigt. Nach Ablauf der Sperre ist er automatisch wieder stimmberechtigt. Generell gilt, dass eine einmal erlangte Stimmberechtigung unbeschränkt gültig ist.
- Wer Mehrfachbenutzerkonten benutzt, wird von allen folgenden Wahlen in allen Bereichen von SpongePedia ausgeschlossen.